… und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unabhängigen Beratungsstellen, die ambulante Angebote kennen, sich der Bedeutung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung bewusst sind und die Klienten dahingehend auch beraten.
Ausgangspunkt für unseren heutigen Post ist eine Meldung, in der u. a. vom Bayrischen Elternverband berichtet wird, dass grundlos ein lernbehindertes Mädchen seit 17 Monaten in einem Heim für geistig behinderte Menschen untergebracht wird.
„Kinder mit schweren Behinderungen werden dabei besonders benachteiligt. Ihre Heimunterbringung wird zwar problemlos finanziert, die Unterstützung für ihre Teilhabe außerhalb der Schule ist dagegen kaum durchsetzbar“, heißt es in dem dazugehörigen Artikel vom Dezember 2013.
Inklusion funktioniert nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, aber auch Einrichtungsleitungen über ambulante Hilfen informiert sind und entsprechend beraten. Aber gibt es genügend ambulante Jugendhilfeangebote? Und wo liegt die Priorität in der realen Beratung? Kann die Beratung zu inklusiven, ambulanten Angeboten überhaupt mit dem gleichen Personal, das jahrzehntelang in Einrichtungen gefördert bzw. finanziert wurde, geleistet werden?
Mit diesen Fragen schicken wir euch ins Wochenende – bis Montag!