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Stadtteilzentren inklusiv!Logo aus farbigen Punkten, die im Kreis unter einem stilisierten Dach angeordnet sind. Mittig der Schriftzug "Stadtteilzentren inklusiv!".
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Inklusion konkret braucht Kenntnis und ambulante Angebote…

… und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unabhängigen Beratungsstellen, die ambulante Angebote kennen, sich der Bedeutung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung bewusst sind und die Klienten dahingehend auch beraten.

Ausgangspunkt für unseren heutigen Post ist eine Meldung, in der u. a. vom Bayrischen Elternverband berichtet wird, dass grundlos ein lernbehindertes Mädchen seit 17 Monaten in einem Heim für geistig behinderte Menschen untergebracht wird.

„Kinder mit schweren Behinderungen werden dabei besonders benachteiligt. Ihre Heimunterbringung wird zwar problemlos finanziert, die Unterstützung für ihre Teilhabe außerhalb der Schule ist dagegen kaum durchsetzbar“, heißt es in dem dazugehörigen Artikel vom Dezember 2013.

Inklusion funktioniert nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, aber auch Einrichtungsleitungen über ambulante Hilfen informiert sind und entsprechend beraten. Aber gibt es genügend ambulante Jugendhilfeangebote? Und wo liegt die Priorität in der realen Beratung? Kann die Beratung zu inklusiven, ambulanten Angeboten überhaupt mit dem gleichen Personal, das jahrzehntelang in Einrichtungen gefördert bzw. finanziert wurde, geleistet werden?

Mit diesen Fragen schicken wir euch ins Wochenende – bis Montag!

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Kontakt

Projektleitung: Maria Osswald und Dajana Guse-Hermann
stz-inklusiv@vska.de
030 - 861 01 91
Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Landesverband Berlin
Zimmerstr. 26/27, Eingang D
10969 Berlin

Vorsitzender: Markus Schönbauer
stellvertretende Vorsitzende: Gabriele Geißler
Geschäftsführerin: Gökçen Demirağlı
Registernummer: VR 36227 B

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Förderung

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wird seit 2024 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung finanziert.

Logo der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration,
Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin

Förderung von 2018 bis 2024

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wurde von 2018 bis 2024 aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin gefördert. Ab 2021 wurde das Projekt zusätzlich von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung kofinanziert.

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