Heute ist mir ein Artikel aufgefallen, in dem auf dem Blog der Aktion Mensch über das Budget für Arbeit berichtet wird.
Das Budget für Arbeit war ursprünglich dafür gedacht, für vormals Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einen Weg zu finden, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Arbeit ausüben zu können. Die Idee dahinter ist, dass die Gelder, die die Sozialhilfeträger monatlich für die Betreuung in der WfbM ausgeben als individuelles Budget eingesetzt werden kann, um z. B. für die Arbeitgeber eventuelle Minderleistungen ausgleichen zu können.
Für dieses Konzept gibt es bisher in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hamburg Modellprojekte.
Eines bleibt für die ehemaligen Werkstattbeschäftigten bestehen: sie dürfen nie mehr als ein Sozialhilfeempfänger verdienen, denn das Budget für Arbeit ist eine Leistung des SGB XII und damit einkommens- und vermögensabhängig.
Und das ist für mich der Haken: Inklusion meint immer gleichberechtigte Teilhabe und das Budget für Arbeit ist lediglich ein Schritt dorthin.