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Inklusion konkret – das ist Gleichberechtigung

Heute ist mir ein Artikel aufgefallen, in dem auf dem Blog der Aktion Mensch über das Budget für Arbeit berichtet wird.

Das Budget für Arbeit war ursprünglich dafür gedacht, für vormals Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einen Weg zu finden, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Arbeit ausüben zu können. Die Idee dahinter ist, dass die Gelder, die die Sozialhilfeträger monatlich für die Betreuung in der WfbM ausgeben als individuelles Budget eingesetzt werden kann, um z. B. für die Arbeitgeber eventuelle Minderleistungen ausgleichen zu können.

Für dieses Konzept gibt es bisher in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hamburg Modellprojekte.

Eines bleibt für die ehemaligen Werkstattbeschäftigten bestehen: sie dürfen nie mehr als ein Sozialhilfeempfänger verdienen, denn das Budget für Arbeit ist eine Leistung des SGB XII und damit einkommens- und vermögensabhängig.

Und das ist für mich der Haken: Inklusion meint immer gleichberechtigte Teilhabe und das Budget für Arbeit ist lediglich ein Schritt dorthin.

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Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Landesverband Berlin
Zimmerstr. 26/27, Aufgang A und D
10969 Berlin

Projektleitung: Maria Osswald und Dajana Guse-Hermann

stz-inklusiv@vska.de

030 - 861 01 91

Geschäftsführerin: Gökçen Demirağlı

Vorsitzender Markus Schönbauer
stellv. Vorsitzende Gabriele Geißler

Registernummer: VR 36227 B

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Förderung

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wird seit 2024 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung finanziert.

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Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin

Förderung von 2018 bis 2024

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wurde von 2018 bis 2024 aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin gefördert. Ab 2021 wurde das Projekt zusätzlich von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung kofinanziert.

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