Diese Mail habe ich heute an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin geschrieben:
Sehr geehrter Herr Präsident Wieland,
herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, für unsere Veranstaltung „RealitätsCheck Inklusion“ am 25. März 2015 im Abgeordnetenhaus die Schirmherrschaft zu übernehmen!
Das Wort „RealitätsCheck“ ist in einer Umfrage zu Handlungsbedarfen bezüglich inklusiver Angebote in Nachbarschaftseinrichtungen entstanden und meint, dass der gute Ansatz oder Wille nicht ausreicht, um wirklich offen für möglichst viele Menschen zu sein. Was fehlt, ist ein regelmäßiger Abgleich der Angebote mit möglichen Zugangsbarrieren und manchmal eben auch der Blick von außen auf die Realität der Nachbarschaftseinrichtungen.
Die Veranstaltung markiert den Abschluss der Evaluierung der ersten vier Berliner Nachbarschaftseinrichtungen in Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick.
Wir haben in konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihrem Büro, der Verwaltung und der Raumvergabe Ihres Hauses den vorgesehenen Raum 311 besichtigt und dort liegt das Problem.
Zu der Veranstaltung werden 9 Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer kommen, die tragende Aufgaben innerhalb der Veranstaltung übernehmen: z. B. Moderation und Projektvorstellung.
Nun ist die bauaufsichtliche, brandschutztechnische Vorschrift so, dass sich im Raum 311 maximal nur vier Rollstuhlfahrer aufhalten dürfen. (Es gibt keinen Raum im Abgeordnetenhaus, in dem sich mehr Rollstuhlfahrer aufhalten dürfen.)
Das würde die Absage unserer Veranstaltung zur Inklusion im Abgeordnetenhaus bedeuten. Das wäre bedauerlich, weil auch Herr Staatssekretär Gerstle sowie die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus ihre Beteiligung zugesagt haben.
Als Projektleiterin und Moderatorin der Veranstaltung bitte ich Sie deshalb um eine Ausnahmegenehmigung, dass am 25. März 2015 mehr als 4 Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer an der Veranstaltung im Raum 311 teilnehmen dürfen.
Gleichzeitig bitte ich die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher um Anfragen und Klärung, wie künftig die Anforderungen des Brandschutzes und die der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen – insbesondere aus Artikel 4 Abs. 1) Nr. b) – Überprüfung bestehender Verordnungen und aus Artikel 29 – Gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben – in Einklang gebracht werden können.
In der Hoffnung, dass die Veranstaltung doch noch im Abgeordnetenhaus zustandekommt, bedanke ich mich schon jetzt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Pohl
Sehr geehrter Herr Präsident Wieland,
herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, für unsere Veranstaltung „RealitätsCheck Inklusion“ am 25. März 2015 im Abgeordnetenhaus die Schirmherrschaft zu übernehmen!
Das Wort „RealitätsCheck“ ist in einer Umfrage zu Handlungsbedarfen bezüglich inklusiver Angebote in Nachbarschaftseinrichtungen entstanden und meint, dass der gute Ansatz oder Wille nicht ausreicht, um wirklich offen für möglichst viele Menschen zu sein. Was fehlt, ist ein regelmäßiger Abgleich der Angebote mit möglichen Zugangsbarrieren und manchmal eben auch der Blick von außen auf die Realität der Nachbarschaftseinrichtungen.
Die Veranstaltung markiert den Abschluss der Evaluierung der ersten vier Berliner Nachbarschaftseinrichtungen in Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick.
Wir haben in konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihrem Büro, der Verwaltung und der Raumvergabe Ihres Hauses den vorgesehenen Raum 311 besichtigt und dort liegt das Problem.
Zu der Veranstaltung werden 9 Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer kommen, die tragende Aufgaben innerhalb der Veranstaltung übernehmen: z. B. Moderation und Projektvorstellung.
Nun ist die bauaufsichtliche, brandschutztechnische Vorschrift so, dass sich im Raum 311 maximal nur vier Rollstuhlfahrer aufhalten dürfen. (Es gibt keinen Raum im Abgeordnetenhaus, in dem sich mehr Rollstuhlfahrer aufhalten dürfen.)
Das würde die Absage unserer Veranstaltung zur Inklusion im Abgeordnetenhaus bedeuten. Das wäre bedauerlich, weil auch Herr Staatssekretär Gerstle sowie die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus ihre Beteiligung zugesagt haben.
Als Projektleiterin und Moderatorin der Veranstaltung bitte ich Sie deshalb um eine Ausnahmegenehmigung, dass am 25. März 2015 mehr als 4 Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer an der Veranstaltung im Raum 311 teilnehmen dürfen.
Gleichzeitig bitte ich die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher um Anfragen und Klärung, wie künftig die Anforderungen des Brandschutzes und die der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen – insbesondere aus Artikel 4 Abs. 1) Nr. b) – Überprüfung bestehender Verordnungen und aus Artikel 29 – Gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben – in Einklang gebracht werden können.
In der Hoffnung, dass die Veranstaltung doch noch im Abgeordnetenhaus zustandekommt, bedanke ich mich schon jetzt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Pohl