6. August 2019 – Gemeinsam mit dem Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin haben wir Maßnahmen für den Aktionsplan des Landes Berlin zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet.
Die inklusive Gestaltung der Angebote und Aktivitäten ist Auftrag und Selbstverständnis der Stadtteilzentren. Die Mehrheit der Stadtteilzentren erfüllt grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit für RollstuhlfahrerInnen. Aber auch in Stadtteilzentren stoßen Menschen etwa in den Bereichen Sehen, Hören oder Lernen auf Barrieren. Eine selbstverständliche und gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe findet noch nicht flächendeckend statt.
Der VskA Berlin begleitet und berät seit vielen Jahren seine Mitgliedsorganisationen zur inklusiven Weiterentwicklung.
Vor diesem Hintergrund schlagen wir Maßnahmen vor, die in den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin aufgenommen werden sollen.
Hier sind die Maßnahmen für den Aktionsplan zu finden.