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Lohnt sich Barrierefreiheit?

Heute bin ich über eine Veranstaltungsankündigung gestolpert: eine Veranstaltung des Deutschen Instituts für Urbanistik zum Thema: Barrierefreier ÖPNV bis 2022 – barrierefrei, aber pleite? Welche Handlungsanforderungen ergeben sich für die ÖPNV-Aufgabenträger und was sind Umsetzungsmöglichkeiten und -grenzen?

Ausgangspunkt ist das Personenbeförderungsgesetz, dass in § 8 vorschreibt, dass bis 01. Januar 2022 der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für mobilitäts- und sensorisch eingeschränkte Menschen vollständig barrierefrei sein soll. „Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen“, heißt es dort weiter.

In der oben erwähnten Tagung will man den Begriff der „vollständigen Barrierefreiheit“ definieren und präzisieren. Ein Blick in den Nahverkehrsplan des Landes Berlin hätte genügt: „vollständige Barrierefreiheit“ meint die Barrierefreiheit von Fahrzeug, Haltestelle und Informationsvermittlung.

Im Flyer stellt der Gastgeber noch folgende Fragen: „Was für einen Sinn macht z.B. eine vollständig barrierefreie Haltestelle, wenn das Umfeld nicht barrierefrei ist? Welchen Einschränkungen entstehen dadurch für die Flexibilität von Linienführungen oder für die Anlage von Haltestellen?“

Soll das bedeuten, dass es nur Sinn macht, Haltestellen und Fahrzeuge barrierefrei zu gestalten, wenn jedes Haus, jede Schule, jedes Restaurant, jede kulturelle Einrichtung, an denen gehalten wird, auch vollständig barrierefrei sind?

Für mich klingt das wieder nach „Lohnt sich das denn überhaupt?“ und diese Frage kommt mir sehr bekannt vor, z. B.  beim Stichwort Kneeling. Vielleicht wäre die Antwort auf diese Frage anders ausgefallen, wenn die Referenten auch schon mal mit einem Kinderwagen oder einem alten Menschen im Öffentlichen Personennahverkehr unterwegs gewesen wären. Die (fast) ausschließlich männlichen Referenten lassen aber eher das Gegenteil vermuten.

Die Teilnahmegebühr von 250,-€ ebenso.

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Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Landesverband Berlin
Zimmerstr. 26/27, Aufgang A und D
10969 Berlin
Projektleitung: Maria Osswald und Dajana Guse-Hermann
stz-inklusiv@vska.de
030 - 861 01 91

Geschäftsführerin: Gökçen Demirağlı

Vorsitzender Markus Schönbauer
stellvertretende Vorsitzende Gabriele Geißler

Registernummer: VR 36227 B

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Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wird seit 2024 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung finanziert.

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Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin

Förderung von 2018 bis 2024

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wurde von 2018 bis 2024 aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin gefördert. Ab 2021 wurde das Projekt zusätzlich von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung kofinanziert.

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