Zur Zeit wird im Freistaat Thüringen die Bauordnung überarbeitet und auch die Vorschriften zur Barrierefreiheit.
Und obwohl auch in den neuen Bauvorschriften noch Luft nach oben ist, was die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen angeht, ist in diesem Artikel zur Gesetzesnovelle folgendes bezeichnend:
Barrierefreiheit ist ausschließlich mit negativ besetzten Begriffen verbunden: „müssen“, „Ordnungswidrigkeiten“, „Ausnahmen beantragen“, „Auflagen“ und natürlich „Kosten“.
An keiner Stelle wird erwähnt, dass möglicherweise durch Barrierefreiheit der Umzug ins Pflegeheim vermieden wird (und das müsste eigentlich jeder wollen), in den Häusern mehr barrierefreie Arbeitsplätze entstehen (und dadurch Sozialleistungen gespart werden) und dass durch Barrierefreiheit mehr Umsatz erzeugt wird (dagegen dürfte auch niemand was haben) und dann war da noch… wie hieß das doch gleich… Recht auf Teilhabe.
Inklusion konkret sieht Chancen und nicht nur Kosten. Das macht den Unterschied.