Die Arbeitslosenzahlen sind veröffentlicht:
Im Land Berlin gab es im Dezember 2014 10.356 arbeitslose Schwerbehinderte. Überboten wird diese Zahl von folgenden Bundesländern – Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Erstaunlich, weil doch nicht nur die bevölkerungsreichsten Bundesländer, sondern auch die wirtschaftlich stärksten Bundesländer dabei sind.
Von den 10.356 schwerbehinderten Arbeitslosen in Berlin sind 83%, d. h. 8.616 Menschen im Rechtskreis des SGB II, d. h. sie beziehen Grundsicherung. Diese Zahl erhöht sich noch um die schwerbehinderten Erwerbstätigen, die von ihrer Erwerbstätigkeit nicht leben können.
Der Sozialverband Deutschland leitet aus diesen Arbeitslosenzahlen unter schwerbehinderten Menschen die Forderung ab, die Ausgleichsabgabe, die Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden nach § 77 SGB IX zahlen müssen, wenn sie keine Schwerbehinderten beschäftigen, zu erhöhen.
Hier lohnt sich ein Blick in die Statistik der Unternehmen in Deutschland. Von den 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland sind 80,8% Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Festangestellten. D. h. eine große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland ist zu gar keiner Abgabe z. B. für die Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen verpflichtet.
Wenn Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, wäre es dann nicht sinnvoller, eine „Inklusionsabgabe“ für alle Unternehmmen zu erheben – gern auch gestaffelt?
Und noch eine Überlegung: bei 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland – sollte es da nicht möglich sein, die 300.000 bisherigen WfbM-Beschäftigten inklusiv zu beschäftigen? Wenn nur jedes 12. Unternehmen einen Arbeitsplatz für einen WfbM-Beschäftigten schaffen würde, bräuchten wir keine WfbMs mehr (der zweithöchste Ausgabenfaktor der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII).
Denken Sie mal drüber nach…