Stadtteilzentren inklusiv! Logo aus farbigen Punkten, die im Kreis unter einem stilisierten Dach angeordnet sind. Mittig der Schriftzug "Stadtteilzentren inklusiv!".

  • Startseite
  • Projekt
  • Orte
  • Arbeitshilfen
  • Kontakt

Inklusion konkret braucht neue Strukturen – auch in der Eingliederungshilfe

Heute finden im Kleisthaus Beratungen zu strukturellen Veränderungen der Eingliederungshilfe statt.

Das hat in vielerlei Aspekten mit konkreter Inklusion zu tun und leider auch heute noch damit, warum konkrete, wohnortnahe, individuelle Inklusion eben zu wenig stattfindet.

Doch was ist Eingliederungshilfe überhaupt? „Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, … die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.“ So steht es im SGB XII § 53.

Und das ist auch schon das erste Problem.

Das SGB XII beinhaltet die Regelungen des früheren BSHG und damit der Sozialhilfe. Das heißt, Leistungen aus dem SGB XII sind stets einkommens- und vermögensabhängig. Um wirklich eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, z. B. durch Persönliche Assistenz oder Gebärdensprachdolmetschung zu erreichen, müssen diese Leistungen einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden. Zur Illustration des Sachverhalts empfehle ich folgenden Beitrag des NDR: Wie der Staat Behinderte arm hält.

Das zweite Problem mit der jetzigen Eingliederungshilfe ist, dass deren Leistungen immer noch zu einem großen Teil in Einrichtungen ausgeführt werden.

So werden 2014 z. B. im Berliner Bezirk Lichtenberg-Hohenschönhausen 37.000.000€ der Eingliederungshilfe in Einrichtungen ausgegeben und nur 21.000.000€ außerhalb von Einrichtungen (Titel 67126). Diese Summe außerhalb von Einrichtungen enthält übrigens auch die Betreuung der Beschäftigten in Werkstätten, die wenig zur Eingliederung beitragen. Das bedeutet, dass der Anteil der Eingliederungshilfe, der tatsächlich in ambulanter Form ausgegeben wird, noch deutlich unter den 36% der Kosten der Eingliederungshilfe insgesamt liegt.

Drittens: Inklusion konkret braucht eben auch eine personelle, finanzielle, bauliche und kommunikative Infrastruktur, damit sie gelebt werden kann. Dazu gibt es bisher viel zu wenige ambulante Angebote und Dienstleister.

Und schließlich beende ich diesen Post mit der Frage, wie Nachbarschaftshäuser und andere der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Angebote personell ausgestattet sein müssten, um z.B. auch notwendige Persönliche Assistenz anbieten zu können, damit auch Besucher_innen mit Behinderung die Angebote und Kurse nutzen können.

  1. Startseite

Kontakt

Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Landesverband Berlin
Zimmerstr. 26/27, Aufgang A und D
10969 Berlin

Projektleitung: Maria Osswald und Dajana Guse-Hermann

stz-inklusiv@vska.de

030 - 861 01 91

Geschäftsführerin: Gökçen Demirağlı

Vorsitzender Markus Schönbauer
stellv. Vorsitzende Gabriele Geißler

Registernummer: VR 36227 B

Weitere Informationen

  • Erklärung zum Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum

Archiv der vergangenen Projektjahre

Archiv der "Stadtteilzentren Inklusiv!" Newsletter

Social Media Links

  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube

Förderung

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wird seit 2024 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung finanziert.

Logo der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration,
Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin

Förderung von 2018 bis 2024

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wurde von 2018 bis 2024 aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin gefördert. Ab 2021 wurde das Projekt zusätzlich von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung kofinanziert.

nach oben scrollen