Stadtteilzentren inklusiv! Logo aus farbigen Punkten, die im Kreis unter einem stilisierten Dach angeordnet sind. Mittig der Schriftzug "Stadtteilzentren inklusiv!".

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Erklärung zur Barrierefreiheit

des Webauftritts https://stadtteilzentren-inklusiv.de

Verband für sozial-kulturelle Arbeit e. V. – Landesverband Berlin

Erklärung in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache

Erklärung in Leichter Sprache wird hier bis 30.06.2025 veröffentlicht.

Erklärung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) wird hier bis 31.08.2025 veröffentlicht.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den gesamten Webauftritt von der Seite https://stadtteilzentren-inklusiv.de einschließlich aller direkt erreichbaren Unterseiten und angebotenen PDF-Dokumente.

Rechtsgrundlage

Der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e. V. ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit dem Berliner Barrierefreie-IKT-Gesetz (BIKTG Bln) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in der jeweils geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen

Stand der Barrierefreiheit

Dieser Webauftritt ist nicht barrierefrei. 57.4 % der geprüften Anforderungen sind erfüllt. Die vollständige Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 wird derzeit angestrebt.

Erstellung und Überprüfung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11.07.2024 erstellt und zuletzt am 30.04.2025 überarbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

  • Fokusindikator fehlt – CSS-Anpassung bis 30.07.2025
  • Fehlerhafte Fokus-Reihenfolge – Überarbeitung bis 30.07.2025
  • Syntaxfehler im Code – Behebung bis 30.06.2025
  • Nicht barrierefreie PDFs – Austausch bis 31.08.2025
  • Alternativtexte für Logos und Bilder fehlen – Nachpflege bis 30.05.2025
  • Fehlerhafte Überschriftenstruktur – Technische Korrektur ist erfolgt, Nachpflege bis 30.05.2025
  • Fehlende Linkkennzeichnung – Nachpflege bis 30.05.2025
  • Unklare Linkzwecke – Nachpflege bis 30.05.2025
  • Benutzerpräferenzen (z. B. Schriftart) – Behebung bis 30.07.2025
  • Fehlende Sprunglinks – Behebung bis 31.08.2025

b) Unverhältnismäßige Belastung

Derzeit werden keine Inhalte aufgrund unverhältnismäßiger Belastung (§ 4 Abs. 3 BIKTG Bln) vom barrierefreien Zugang ausgenommen.

c) Nicht anwendbare Inhalte

Keine. Alle derzeit bereitgestellten Inhalte fallen unter die Anforderungen des BIKTG Bln.

Informationen in Leichter Sprache und DGS

Demnächst stellen wir auf unserer Startseite Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereit:

  • Leichte Sprache: Beschreibung der Navigation und wesentlichen Inhalte (wird erstellt, geplant bis: 31.08.2025)
  • DGS: Videos mit Erläuterung der Hauptinhalte (wird erstellt, Veröffentlichung geplant bis: 31.12.2025)

Feedbackmechanismus – Barrieren melden

Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Inhalte in einer barrierefreien Form? Dann kontaktieren Sie uns bitte:

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit: Stella Kunkat

s.kunkat@vska.de

+49 30 – 861 01 91

Verband für sozial-kulturelle Arbeit e. V. (VskA Berlin)
Zimmerstr. 26/27, Aufgang A und D
10969  Berlin

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Senatsverwaltung für Inneres und Sport – IKT-Steuerung
Klosterstraße 47
10179  Berlin

030 90223-1525 oder -1526

030 9028-4341 oder -4239

Digitale-Barrierefreiheit@senInnDS.berlin.de

Link zur Online-Beschwerde

Kontakt

Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Landesverband Berlin
Zimmerstr. 26/27, Aufgang A und D
10969 Berlin

Projektleitung: Maria Osswald und Dajana Guse-Hermann

stz-inklusiv@vska.de

030 - 861 01 91

Geschäftsführerin: Gökçen Demirağlı

Vorsitzender Markus Schönbauer
stellv. Vorsitzende Gabriele Geißler

Registernummer: VR 36227 B

Weitere Informationen

  • Erklärung zum Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum

Archiv der vergangenen Projektjahre

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Förderung

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wird seit 2024 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung finanziert.

Logo der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration,
Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin

Förderung von 2018 bis 2024

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wurde von 2018 bis 2024 aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin gefördert. Ab 2021 wurde das Projekt zusätzlich von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung kofinanziert.

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