des Webauftritts https://stadtteilzentren-inklusiv.de
Verband für sozial-kulturelle Arbeit e. V. – Landesverband Berlin
Erklärung in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Erklärung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) wird hier bis 31.12.2025 veröffentlicht.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den gesamten Webauftritt von der Seite https://stadtteilzentren-inklusiv.de einschließlich aller direkt erreichbaren Unterseiten und angebotenen PDF-Dokumente.
Rechtsgrundlage
Der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e. V. ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit dem Berliner Barrierefreie-IKT-Gesetz (BIKTG Bln) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in der jeweils geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen
Stand der Barrierefreiheit
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Einige Anforderungen sind nicht erfüllt. Die vollständige Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 wird derzeit angestrebt.
Erstellung und Überprüfung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.07.2024 erstellt und zuletzt am 22.10.2025 überarbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
- PDFs nicht barrierefrei – Austausch bis 30.10.2025
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit werden keine Inhalte aufgrund unverhältnismäßiger Belastung (§ 4 Abs. 3 BIKTG Bln) vom barrierefreien Zugang ausgenommen.
c) Nicht anwendbare Inhalte
Keine. Alle derzeit bereitgestellten Inhalte fallen unter die Anforderungen des BIKTG Bln.
Informationen in Leichter Sprache und DGS
Auf unserer Startseite stellen wir folgende Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereit:
- Leichte Sprache:
- DGS: Videos mit Erläuterung der Hauptinhalte (wird erstellt, Veröffentlichung geplant bis: 31.12.2025)
Feedbackmechanismus – Barrieren melden
Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Inhalte in einer barrierefreien Form? Dann kontaktieren Sie uns bitte:
Zimmerstr. 26/27, Aufgang A und D
10969 Berlin
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Link zu den weiteren Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
