Diese Erklärung gilt für:
- https://stadtteilzentren-inklusiv.de
- Alle Unter-seiten von https://stadtteilzentren-inklusiv.de
- Alle PDFs auf https://stadtteilzentren-inklusiv.de
Welche Gesetze gelten?
Der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e. V.
möchte die Internet-seite barriere-frei machen.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Seite gut nutzen können.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln heißen:
- Berliner Gesetz über barriere-freie Computer-technik.
- Barriere-freie-Informations-technik-Verordnung.
Man sagt kurz: BITV 2.0.
Ist alles barriere-frei?
Nein, noch nicht.
Die Internet-seite ist nur teilweise barriere-frei.
Einige Dinge sind nicht barriere-frei.
Wir wollen die Seite noch verbessern.
Das Ziel ist:
Komplett barriere-frei nach BITV 2.0.
Von wann ist diese Erklärung?
Die Erklärung ist vom 11.07.2024.
Am 22.10.2025 wurde sie zuletzt geändert.
Was ist nicht barriere-frei?
Nicht alle PDFs sind barriere-frei.
Die PDFs werden bis 30.12.2025 ersetzt.
Wir benutzen keine Ausnahmen im Gesetz.
Informationen in Leichter Sprache und Deutsche Gebärden-sprache:
In Leichte Sprache gibt es:
- Erklärung der Navigation
- Erklärung der wichtigsten Inhalte.
In Gebärden-sprache gibt es bald:
- Videos zu den wichtigsten Inhalten.
- Das machen wir bis 31.12.2025.
Unzufrieden? Was Sie tun können:
Sie haben Fragen zur Barriere-freiheit?
Oder eine Beschwerde?
Sagen Sie es uns.
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Oder rufen Sie uns an.
Sie bekommen keine Antwort?
Sind Sie nicht zufrieden mit der Antwort?
Dann können Sie hier nach-fragen:
Berliner Landes-beauftragte
für digitale Barriere-freiheit.
Hier finden Sie mehr Infos:
