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5 Jahre danach – Baustellen der Inklusion

Heute ist der 26. März 2014.

Ein Tag wie jeder andere? Nein – heute jährt sich zum 5. Mal das Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

In dieser durch Österreich, Liechtenstein, Schweiz und Deutschland abgestimmten Übersetzung sind nach Ansicht der Netzwerks Artikel 3 und der BRK-Allianz, einem Zusammenschluss von 80 Nicht-Regierungs-Organisationen, Fehler aufgetreten, die bis heute nicht beseitigt wurden. So wurde zum Beispiel Persönliche Assistenz als „Hilfe“ übersetzt, was dem Konzept der Persönlichen Assistenz nicht gerecht wird.

Ein Ziel der Konvention ist es, die öffentliche Wahrnehmung behinderter Menschen, ihrer Rechte und ihrer Leistungen zu verbessern und sie in alle Lebensbereiche einzubeziehen. Wenn man nun an einem Tag wie diesem „Behindertenrechtskonvention“ googelt, dann kommt man – außer auf Ministeriumsseiten und auf den Seiten, die sich speziell mit Menschen mit Behinderungen befassen, auf genau 2 Ergebnisse: Finanzen.net berichtet über die Einschätzung der Monitoringstelle zur Umsetzung der Konvention und der MDR berichtet über den Stand der schulischen Inklusion in Sachsen.

Das ist zu wenig.

Die Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte benennt übrigens folgende Kritikpunkte:

Klare Umsetzungen der Konvention fehlen in den Bereichen

  • Barrierefreiheit
  • Rechtsschutz
  • Betreuungsrecht
  • Wahlrecht
  • Rechte für Menschen in der Psychiatrie und
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Es gibt also noch viele Baustellen der Inklusion. (Auch außerhalb der Schule.)

Gibt es einen Bauplan?  Einen Kostenplan? Wer sind die Ausführenden? Wer nimmt das Bauwerk dann ab? Und für wann ist die Inbetriebnahme geplant?

Darauf wüsste ich gern Antworten.

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Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Landesverband Berlin
Zimmerstr. 26/27, Aufgang A und D
10969 Berlin

Projektleitung: Maria Osswald und Dajana Guse-Hermann

stz-inklusiv@vska.de

030 - 861 01 91

Geschäftsführerin: Gökçen Demirağlı

Vorsitzender Markus Schönbauer
stellv. Vorsitzende Gabriele Geißler

Registernummer: VR 36227 B

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Förderung

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wird seit 2024 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung finanziert.

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Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin

Förderung von 2018 bis 2024

Das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ wurde von 2018 bis 2024 aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin gefördert. Ab 2021 wurde das Projekt zusätzlich von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung kofinanziert.

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