Heute ist der 26. März 2014.
Ein Tag wie jeder andere? Nein – heute jährt sich zum 5. Mal das Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
In dieser durch Österreich, Liechtenstein, Schweiz und Deutschland abgestimmten Übersetzung sind nach Ansicht der Netzwerks Artikel 3 und der BRK-Allianz, einem Zusammenschluss von 80 Nicht-Regierungs-Organisationen, Fehler aufgetreten, die bis heute nicht beseitigt wurden. So wurde zum Beispiel Persönliche Assistenz als „Hilfe“ übersetzt, was dem Konzept der Persönlichen Assistenz nicht gerecht wird.
Ein Ziel der Konvention ist es, die öffentliche Wahrnehmung behinderter Menschen, ihrer Rechte und ihrer Leistungen zu verbessern und sie in alle Lebensbereiche einzubeziehen. Wenn man nun an einem Tag wie diesem „Behindertenrechtskonvention“ googelt, dann kommt man – außer auf Ministeriumsseiten und auf den Seiten, die sich speziell mit Menschen mit Behinderungen befassen, auf genau 2 Ergebnisse: Finanzen.net berichtet über die Einschätzung der Monitoringstelle zur Umsetzung der Konvention und der MDR berichtet über den Stand der schulischen Inklusion in Sachsen.
Das ist zu wenig.
Die Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte benennt übrigens folgende Kritikpunkte:
Klare Umsetzungen der Konvention fehlen in den Bereichen
- Barrierefreiheit
- Rechtsschutz
- Betreuungsrecht
- Wahlrecht
- Rechte für Menschen in der Psychiatrie und
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Es gibt also noch viele Baustellen der Inklusion. (Auch außerhalb der Schule.)
Gibt es einen Bauplan? Einen Kostenplan? Wer sind die Ausführenden? Wer nimmt das Bauwerk dann ab? Und für wann ist die Inbetriebnahme geplant?
Darauf wüsste ich gern Antworten.